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Pfarrei Sankt Eligius - Katholische Kirche Völklingen
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Trauung
Schön, dass Sie heiraten wollen!

Es ist ein großartiger Schritt, öffentlich vor Gott einander die Treue zu versprechen.

Voraussetzungen
Vor der kirchlichen Heirat muss überprüft werden, ob alle kirchenrechtlichen Voraussetzungen für die Eheschließung gegeben sind. Dies geschieht in einem ersten Gespräch mit dem Priester oder dem Diakon am Wohnsitz von Braut oder Bräutigam. Hierbei wird das Ehevorbereitungsprotokoll erstellt. Dazu benötigen Sie eine aktuelle Taufurkunde zur Eheschließung, die Sie kostenlos bei dem Pfarramt beantragen können, das Ihre Taufkirche verwaltet. Erst nach diesem Gespräch kann dann der Hochzeitstermin zugesagt werden.

Im weiteren Gespräch wird mit dem Geistlichen, der den Gottesdienst leitet, die kirchliche Feier vorbereitet. Dabei sollen die Brautleute durch die Wahl der Lesungstexte und Fürbitten aktiv mitwirken. Hierfür werden Ihnen Hilfen an die Hand gegeben.

Der Termin
Wenn Sie einen Wunschtermin für Ihre Trauung haben, dann wenden Sie sich an das Pfarramt. Es wird überprüft, ob an diesem Termin der Kirchenraum frei ist und ob ein Diakon oder Priester unserer Pfarrgemeinden an diesem Termin mit Ihnen die Trauung feiern kann. Vor einer sicheren Terminzusage müssen aber die kirchenrechtlichen Voraussetzungen geprüft sein.

Nach Absprache kann es auch möglich sein, dass Sie selbst einen Diakon oder Priester benennen, der in unseren Kirchen mit Ihnen die Hochzeit feiert.

Beschreibung der Ehe im Ehevorbereitungsprotokoll
Der Ehebund, den beide Partner in freier Entscheidung miteinander eingehen, besteht nach Glaube und Lehre der Kirche wesentlich in der ausschließlichen und unauflöslichen Lebensgemeinschaft eines Mannes und einer Frau bis zum Tod. Eine Ehe ist ihrer Natur nach auf das Wohl der Gatten sowie auf die Zeugung und Erziehung von Nachkommenschaft hingeordnet. Die Ehe von Getauften ist von Christus zur Würde eines Sakramentes erhoben (c. 1055). Alle Partner, die eine vor Gott und der Kirche gültige Ehe schließen möchten, müssen durch ihr Jawort erklären, dass sie keinen Kernbereich der Ehe ausschließen, weder die eheliche Treue, noch die Unauflöslichkeit, noch die Hinordnung auf das beiderseitige Wohl und auf Nachkommenschaft.

Was Sie einander im Gottesdienst versprechen:
Der Geistliche fragt den Bräutigam, dann die Braut:
N,  ich frage Sie: Sind Sie hierher gekommen, um nach reiflicher Überlegung und aus freiem Entschluss mit Ihrer Braut N Ihrem Bräutigam N den Bund der Ehe zu schließen:
Bräutigam/Braut: Ja.

Geistlicher: Wollen Sie Ihre Frau / Ihren Mann lieben und achten und ihr / ihm die Treue halten alle Tage ihres / seines Lebens?
Bräutigam/Braut: Ja.

Beide Brautleute werden gefragt:
Sind Sie beide bereit, die Kinder anzunehmen, die Gott Ihnen schenken will, und sie im Geist Christi und seiner Kirche zu erziehen?
Braut und Bräutigam: Ja.
Geistlicher:  Sind Sie beide bereit, als christliche Eheleute Mitverantwortung in der Kirche und in der Welt zu übernehmen?
Bräutigam und Braut: Ja.
Bräutigam und Braut:
N,
vor Gottes Angesicht nehme ich dich an
als meine Frau / meinen Mann.
Ich verspreche dir die Treue
in guten und bösen Tagen,
in Gesundheit und Krankheit,
bis der Tod uns scheidet.
Ich will dich lieben, achten und ehren
alle Tage meines Lebens.

Trag diesen Ring als Zeichen unsrer Liebe und Treue:
Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.


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